Czyslanskys Bauchladen
Es gibt immer Dinge, die in der Schublade „Vermischtes“ landen, die irgendwie in keine Ablage passen und die trotzdem nicht verloren gehen dürfen. In Czyslanskys Bauchladen findet Ihr Beiträge, die in keine der anderen Kategorien gepasst haben.
Immerhin umfasst das Czyslansky-Blog heute mehr als 1.500 Beiträge aus 15 Jahren. Ein dicker Bauch …
LinkedIn Datenschutz beibringen: So verhindern Sie, dass LinkedIn Ihr Bild für Werbung einsetzt
LinkedIn, das weltweit führende berufliche soziale Netzwerk, hat sich leider auch die Unart angewöhnt Datenschutzeinstellungen für seine Mitglieder ohne deren Zustimmung einseitig zu verändern. Konkret geht es um folgende Regelung, für die sich LinkedIn standardmäßig in allen Profilen eine Zustimmung gesetzt hat: „LinkedIn kann der Botschaft eines Werbekunden soziale Inhalte aus dem LinkedIn Netzwerk hinzufügen, damit die Anzeige an Relevanz gewinnt. Wenn LinkedIn Mitglieder Personen und Serviceleistungen empfehlen, Unternehmen folgen oder andere Handlungen durchführen, kann deren Name und Foto in relevanten Anzeigen erscheinen, die Ihnen gezeigt werden. Umgekehrt, wenn Sie diese Handlungen auf LinkedIn durchführen, kann Ihr Name samt Foto neben Werbeanzeigen erscheinen, die LinkedIn Mitgliedern gezeigt werden. Durch die Bereitstellung von sozialem Kontext machen wir es unseren Mitgliedern einfach mehr über Produkte und Serviceleistungen zu erfahren, mit denen das LinkedIn Netzwerk interagiert.“ Wer nicht möchte, dass sein Bild in Zusammenhang ungefragt in Werbeanzeigen erscheint, der sollte wie folgt vorgehen:
Das Internet macht die Welt zum Dorf: Facebook ist sein Bäcker, Twitter sein Friseur. Oder: Ignoranz schützt nicht vor Shitstorms
Man kann nicht “nicht kommunizieren” und was Paul Watzlawick schon 1969 so griffig postuliert hat, gilt selbstverständlich auch für die sozialen Medien: Man kann sich da nicht heraushalten. “Ich geh erst gar nicht in diese sozialen Medien, dann kann mir auch nix passieren!” Dies musste ich mir vor einigen Tagen mal wieder von einem Inhaber und Geschäftsführer eines mittelständischen B2B-Betriebs anhören. Ihm seien die Fahrwasser der sozialen Medien viel zu gefährlich, als dass er seiner “Marketing-Dame” ihren Spleen in Bezug auf eine eigene Facebook Page und einen Corporate Twitter Account durchgehen lassen würde. Der Mann hat das Zeug zum Präsidenten.
Kleine Fingerübung über Zeigedaumen, Wischfinger und persönliche mobile Nebenstellenanlagen
(Bild: USB-Stick in Fingerform; gesehen bei XATRO) 62 Millionen Deutsche haben mindestens EIN Handy. Sagt der BITKOM. Soweit so gut. Aber fast jeder Zweite von ihnen verfügt über mindestens zwei Handys und immerhin 7 Millionen arbeiten derzeit mit drei oder mehr Handys. Was zum Teufel macht man mit einer persönlichen mobilen Nebenstellenanlage? Die gleichzeitige Nutzung von Firmenhandy und Privathandy kann das nicht erklären. Oder gibt es jetzt auch schon Firmentelefone für Micro-Jobs im Putz-, Wach- und Regalauffülldienst? Das passende Handy zum Kleidchen? Aus Datenschutzgründen getrennte Handys für parallele außereheliche Matchmakings? Telefonsitten werden mir wohl auf ewig ein Rätsel bleiben. Etwa die Tele-Autisten, die am liebsten in Flughafenwartehallen mit ihren Headsets wild gestikulierend vor sich hinbrabbeln, so dass man Dinge vernehmen kann wie „Wann können Sie denn die Schrauben liefern?„. Oder die Girlies in der S-Bahn, die sich fast die Daumen wund schrubben beim Simsen. Da erinnere ich mich doch an
Blogger sind keine Journalisten. Und: am Blog endet das Presserecht zurecht.
Können sich Blogger auf das Presserecht berufen?. Diese Frage gewinnt nach der aktuellen Verurteilung einer amerikanischen Bloggerin, der ein US-Gericht gerade den US-Journalisten gewährten Schutz vor Verleumdungsklagen nicht zuerkannt hat – die arme Frau muss nun 2,5 Millionen Dollar Strafe bezahlen – wieder an Aktualität. Aber die Frage ist falsch gestellt. Ein “Presserecht” gibt es eigentlich in Deutschland gar nicht, vielmehr eine ganze Anzahl gesetzlicher Regeln, die den Status der “Presse” definieren. Zu nennen sind hier etwa das Informationsrecht gegenüber Behörden, geregelt in den Landespressegesetzen, im Rundfunkstaatsvertrag und im Mediendienste-Staatsvertrag der freie Zugang zu Veranstaltungen und Tatorten das Zeugnisverweigerungsrecht, geregelt in der Zivilprozessordnung und in der Strafprozessordnung das Beschlagnahmeverbot (Strafprozessordnung) Für Blogger ist in erster Linie der Mediendienste-Staatsvertrag relevant. Hier finden sich relevante Unterscheidungen zwischen Journalisten und Bloggern:
Microsoft Research und das kalorienfreie Schnitzel: Augmented Reality
Ich weiß auch noch nicht genau, wozu das alles eines Tages gut sein wird, aber es wird gut sein. Die Labore von Microsoft Research stellen in diesem Video einige sehr sehenswerte Entwicklungen zu Augmented Reality vor: Ein 3-D-Modell bauen, in den Raum projizieren und dann mit ihm spielen. Besser noch: den Raum scannen, die Dinge in Echtzeit digitalisieren und dann mit den digitalen Kopien spielen. Die Grenze zwischen Wirklichkeit und virtueller Welt wird fließend. Unbedingt sehenswert! Diese Entwicklung wird wohl nicht beim kalorienfreien Schnitzel halt machen … [der Tipp kam von @michael_hoppner]
Czyslansky wurde 2008 von Sebastian von Bomhard, Alexander Broy, Tim Cole, Alexander Holl, Michael Kausch, Hans Pfitzinger, Lutz Prauser, Ossi Urchs und Christoph Witte als gemeinsames Projekt ins Leben gerufen. Seit 2017 führt Michael Kausch das Blog alleine weiter.
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