Können Computer reden? Wenn ja: Was haben sie uns zu sagen? Und ist das, was sie sagen, vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt? Diese scheinbar skurrile Frage bewegt im Moment die Gemüter in Amerika, nachdem Prof. Tim Wu von der Columbia-Universität sie in einem Meinungs(!)beitrag für die New York Times gestellt hat, die er mit den Worten überschrieb: „Free speech for computers?“

Nun wird ja in Amerika die Meinungsfreiheit eine ganze Nummer höher aufgehängt als in Deutschland, wo man im Zweifelsfall lieber seine Ruhe hat und jeden, der sich mit einer womöglich abweichenden Meinung zu Wort meldet, am liebsten den Staatsorganen übergibt. Dafür sind sie ja da, nämlich um den Staat zu organisieren. Meine Vorfahren sind vor 500 Jahren aus „Old Europe“ ausgewandert, weil ihnen das Recht der freien Rede wichtiger war als Gut und Geld. Wir haben der Meinungsfreiheit deshalb auch in unserer Verfassung als „First Amendment“ gleich an erste Stelle gesetzt, vor solchen Dingen wie dem Recht, Waffen zu tragen, sich friedlich zu versammeln oder dem Verbot der Sklaverei.

Dass uns der Computer etwas zu sagen hat, ist unbezweifelbar: Google sagt uns laufend, was wir wissen wollen (und vieles, was wir nicht wissen wollen), Facebook sagt uns, wer unsere Freunde sind, und Microsoft Word sagt uns, wie wir (Recht-)schreiben sollen. Der Dialogkanal zwischen Mensch und Computer ist also weit geöffnet. Bleibt die Frage: Darf der das? Und genießt das, was uns der Computer sagt, den gleichen Rechtsschutz wie die Meinung von, sagen wir mal, nur um ein willkürliches Beispiel zu wählen, Julian Assange?

Angestoßen wurde die Diskussion von der Rechtsabteilung von Google, die nämlich der Ansicht ist, dass Computer-Code – also das, was ein Programmierer „geschrieben“ hat – wie jeder andere von einem Menschen geschriebene Text nicht nur vom Urheberrecht, sondern auch vom Recht aus Ausdrucks- und Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das ist für Google insofern wichtig, weil sie damit aus dem Schneider ist, wenn jemand beispielsweise (was immer wieder vorkommt) dagegen klagt, dass ihre Homepage bei Google schlecht abschneidet. Der berühmte „Google-Algorithmus“, der darüber entscheidet, wer wo auf in den Suchergebnissen landet, ist also ein vom Computer geäußerte – oder zumindest wiedergegebene – Meinung, und die ist vor solchen Bagatellklagen geschützt – basta!

Es geht dabei natürlich um Abermillionen von Werbeeinnahmen, die Google verdient und in Zukunft weiter verdienen will, indem sie ihre Meinung über die relative Bedeutung von Websites veröffentlicht. Es geht aber auch um die Dinge wie Verbraucherschutz und Kartellrecht, denn wenn Google nach Gutdünken urteilen darf, dann könnte sie auch ihren besten Kunden (wenn sie dafür genug die dafür bezahlen) durch besseres Ranking Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Google hat kürzlich den angesehenen Juristen Prof. Eugene Volokh von der University of California beauftragt, ein Rechtsgutachten zu dem Thema zu schreiben. Herausgekommen ist ein Dokument mit dem Titel „Google, Microsoft’s Bing, Yahoo! Seach, and other search engines are speakers“, in dem der gute Prof den Algorithmen Sprachfähigkeit, jedenfalls im Sinne der US-Verfassung, attestiert. Wu versucht die für den Laien ansonsten etwas rätselhafte Behauptung am Beispiel einer typischen Lebenshilfekolumne wie der von Ann Landers (in Deutschland fiele einem dazu der legendäre „Dr. Sommer“ aus der „Bravo“ ein): Die Antworten des Ratgebers sind eindeutig Sprachäußerungen und als solche durch die Meinungsfreiheit geschützt. Auch Google gibt Antworten auf Fragen, die von Computernutzern gestellt werden, nur halt viel, viel schneller als Frau Landers, nämlich in Sekundenbruchteilen. Ansonsten? Le meme chose.

Laut Volokh folgt daraus, dass jeder Versuch der Regierung, Einfluss zu nehmen auf Google und seine Antworten, ein Akt der Zensur sei. Damit aber könnten sich die Betreiber von Suchmaschinen jeglicher Aufsicht und Kontrolle, etwa durch die Wettbewerbsbehörden entziehen. Sie stünden also im Zweifel über den Gesetzen zum Schutz von Verbrauchern, von Minderjährigen, von Anlegern oder unserer Privatsphäre – keine besonders angenehme Vorstellung, oder?

Gefühlsmäßig ist uns allen klar, dass nur Meinungen, die von Menschen geäußert werden, auch Meinungsfreiheit genießen, die „Äußerungen“ von Maschinen hingegen nicht. Dr. Frankenstein schuf ja ein menschenähnliches Wesen, aber einem Monster würden wir wahrscheinlich keinen Rechtsschutz gewähren.

„Als Gesellschaft müssen wir uns fragen, ob wir wirklich das hohe Gut der Menschenrechte zu schlichten Werkzeugen wirtschaftlicher Vorteilnahme verkommen lassen wollen“, schreibt Wu am Ende seines Aufsatzes. Oder anders gefragt: Wer soll in Zukunft das Sagen haben – der Mensch oder die Maschine?

5 Antworten

  1. So viel ich von manchen Computeraussagen halte (z.B. 42), so wenig sind sie durch die „Menschenrechte“ geschützt. Das ist einfach mal wieder so ein Juristengeschwurbel, um ihren Mandanten Vorteile zu verschaffen. Lächerlich und gefährlich (Wie der gesamte Berufstand)

  2. Uih uih – was für ein blühender Blödsinn. Nicht der Computer äußert seine Meinung, sondern die Meinung eines Menschen manifestiert sich mithilfe des Computers. Oder sagen wir, das Radio oder gar das Megaphon hätten ein eigenes Recht auf Meinungsäußerung? Wer ist verantwortlich für die Inhalte der Sarrazinbücher? Sarrazin? Das Buch? Oder gar der Leser, ohne dessen Lesen der Inhalt des Buches lediglich Druckerschwärze und Zellulose wäre? So ein Unsinn.

    Bei Googles Suchergebnissen manifestiert sich ein Algorithmus, der sich auf Entscheidungen von Menschen zurückführen läßt. So einfach ist das. Und ich würde mich schön bedanken, wenn ich die Frage „an was denkst Du bei Kasachstan“ nicht antworten dürfte „Borat“, sondern auf den korrekteren Wikipediaartikel hinweisen müsste. Ob ich dafür Geld kriege, ob ich es aus Jux so halten will, ob ich Kasachstan demütigen will (will ich nicht), ist alles meine Sache.

    Insofern hat Wu recht für Amerika. Wir in Deutschland würden noch schnell prüfen müssen, ob meine Meinung nicht andere Leute schädigt oder beleidigt und ob irgendwas aus der Zeit zwischen 33 und 45 verharmlost, geleugnet oder gar verherrlicht wird. Da sind die Amerikaner anders. Aber mit Computern hat das immer noch nichts zu tun.

    Ich denke, Wu hat sich die um die Verbreitung seines Artikels gekümmert, indem er eine knackige Überschrift gefunden hat. Nicht mehr und nicht weniger.

  3. Das Recht auf Meinungsfreiheitgilt m.E. nur für den, der in der Lage und willens ist, sich eine Meinung zu bilden. Und zwar subjektiv auf Basis von Erfahrungen, eigenem Wissen, eigenem Gewissen, gesellschaftlichen Bezügen und allgemeinen Wertvorstellungen.

    Ich weiß, dass das erst mal eine „steile These“ ist, denn nicht jeder Mensch ist intellektuell unbedingt in der Lage (oder willens) sich eine Meinung zu bilden. Aber er hat zumindest die Fähigkeit dazu. Das meine ich nicht arogant, sondern denke durchaus auch an Menschen, die aufgrund von Krankheiten, Behinderungen etc. da eingeschränkt sind. Dennoch haben alle Menschen ein Recht auf Meinung und Meinungsfreiheit.

    Der kläffende Dackel nebenan aber eben nicht.

    Und der Computer genausowenig wie das Radio (wie svb so wunderbar pointiert). Weil der Computer nämlich keine Meinung liefert, sondern einen wie auch immer zustandegekommenen errechneten Datensatz, der der Interpretation des Empfängers/Lesers/Netzusers bedarf.

  4. Wird ein Computerabsturz demnächst von den Hestellern mit seinem Grundrecht auf Arbeitsniederlegung und Streik verargumentiert, um keinen Support oder Gewährleistung anbieten zu müssen?

  5. Christian Lamprechter, der Deutschlandchef von Intel, hat neulich vom „Computer zum Küssen“ gesprochen und davon, dass man den PC in Zukunft „mit allen Sinnen erfahren“ sollte.

    Ich kann meinen schon streicheln und ihm zuhören. Gerade habe ich außerdem die Tastatur abgeleckt, aber kaum was geschmeckt.

    Bleibt noch der Geruchssinn, aber das ist Abhilfe schon auf dem Weg. Die Engländerin Jenny Tillotson, die an der University of the Arts in London forscht, mit „eScent“ eine Anwendung vorgestellt, die mit speziellen Halbleiterchips arbeitet, die wie kleine Laborkästen aufgebaut sind und winzige Mengen von Chemikalien enthalten, die miteinander kombiniert und über Düsen als individuelle Duftnoten an die Umwelt abgeben werden, sozusagen „Parfüm 2.0“.

    Das gibt dem alten Satz entnervter PC-Besitzer eine völlig neue bedeutung, nämlich: „Mein Computer stinkt mir!“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.