Als ob Bahnchef Mehrdorn nicht genug Ärger am Hals hätte mit der Online-Schüffelei. Jetzt fährt er auch noch schweres Geschütz gegen den Blogger auf, der den Stein so richtig ins Rollen gebracht hat.

Markus Beckedahl gehört zur seltenen Spezies der deutschen A-Blogger. Seit mehr als acht Jahren veröffentlicht er auf seinem Blog „netzpolitik.org “ geistreiche und witzige Betrachtungen zu Themen wie Datenschutz, Digitalkultur, Urheberrecht und Online-Überwachung. Er hat sich eine treue Lesergemeinde geschafft, und einer von ihnen arbeitet wohl bei der Bahn. Jedenfalls spielte dieser Leser dem Blogger Beckedahl das Memo des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix über die Rasterfahndung der Deutschen Bahn zu, bei der die persönlichen Daten von  mindestens 220.000 Bahn-Mitarbeiter (Stand 4. Februar, Tendenz steigend) an einen kleinen externen Dienstleister übermittelt hat. Die kleine Berliner Network Deutschland GmbH wurde, wie die Bahn zugibt,von 1998 bis 2007 in mindestens 43 Fällen engagiert, um per Datenabgleich möglichen Betrügern bei der Bahn auf die Schliche zu kommen.

Beckedahl tat, was jeder ordentliche Blogger (und jeder Journalist) getan hätte: Er hat das Memo veröffentlicht. Und das hat es in sich: Da wird detailliert über mindestens neun verschiedene „Projekte“ berichtet, zum Beispiel „Projekt Babylon“, bei dem es um den Verdacht auf Lieferantenaffinität ging, „Projekt Thymian“ (Verdacht auf Vorteilsannahme), oder das „Projekt Eichhörnchen“, bei dem insgesamt 774 Bahn-Führungskräfte sowie 500 Ehepartner mit dem Ziel durchleuchtet wurden, „das wirtschaftliche Engagement dieses Personenkreises außerhalb der Deutschen Bahn Gruppe zu untersuchen.“ Dabei wurden ungeniert und unter klarem Bruch geltenden Rechts Name, Personalnummer, Anschrift, Telefonnummer, Name der Ehepartner und vermutlich auch zumindest in Einzelfällen auch Telefonverbindungen, Bank- und Steuerdaten übermittelt. Sogar bei der Auskunftei Creditreform durfte sich Network Deutschland bedienen, wobei Dix die offenbar gängige Praxis dieser Auskunftei wie folgt beschreibt:

„Die Übermittlung erfolgt im automatisierten Abrufverfahren, eine Aufzeichnung des berechtigten Interesses, wie es § 29 Abs. 2 letzter Satz BDSG fordert, wird nicht durchgeführt. Man könne allerdings anhand der Aktenlage feststellen, aus welchem Grunde die Abfrage bei Creditreform erfolgte. Zum berechtigten Interesse führte Herr Dr. B. [Bahn-Mitarbeiter, die Red.] aus, dass die Deutsche Bahn AG für die Auskunft bezahlen würde, also könne man davon ausgehen, dass ein berechtigtes Interesse vorhanden sei.“

Diese Details sind der Bahn natürlich äußerst peinlich. Und um es noch peinlicher zu machen, schickte man dem Blogger Beckdahl per E-Mail (notabene!) einen geharnischten Drohbrief der Rechtsabteilung mit Betreff „Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ ins Haus. Darin wird er aufgefordert, das Memo sofort von seiner Webseite zu löschen und außerdem eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung von strafrechtlichen Schritten behalten sich die Bahn-Bosse ausdrücklich vor.

Auch diesen Brief der Bahn hat Beckedahl ins Netz gestellt und damit eine Riesenwelle des Zuspruchs in der Blogosphäre ausgelöst. Diesem wollen wir uns bei Czyslansky selbstverständlich anschließen und veröffentlichen deshalb an dieser Stelle unsererseits  den inkriminierenden Gesprächsvermerk als Solidaritätsgeste an den Kollegen Beckedahl (datenschutz_bei_der_bahn PDF-Datei ).

alexander.broy@czsylansky.net

tim.cole@czsylansky.net

michael.kausch@czyslansky.net

christoph.witte@czyslansky.net

sebastian.bomhard@czyslansky.net

2 Antworten

  1. Lesenswert: Das Interview des Deutschlandradios mit Beckedahl zur Begründung, weshalb er als Blogger ein eigentlich vertrauliches Dokument veröffentlicht hat: Weil sonst nur Journalisten ihn zu Gesicht bekommen hätten.

    O-Ton: „Früher kursierten solche Papiere halt nur durch die Medien. Das heißt, einige wenige waren in der Lage, die Informationen vorzufiltern und uns als Öffentlichkeit diese Informationen vorgefiltert wiederzugeben. Und jetzt kann eigentlich jeder Teil einer informierten Öffentlichkeit sein durch das Internet.“

    Recht hat er! Wenn Journalisten einen Informationsvorsprung brauchen, um ihren Job zu machen, dann machen sie ihn schlecht.

    Informationen gibt’s heute gratis und für jedermann. Der Journalist kann sie aufbereiten, komentieren, ergänzen oder in Kontext stellen. Aber drauf hocken und nur scheibchenweise damit rausrücken ist kein tragfähiges Geschäftsmodell für den Journalisten des 21sten Jahrhundert.

  2. Zu Herrn Mehdorn fällt mir schon lange nichts mehr ein. Interessant finde ich aber, dass die CDU ihn jetzt doch noch bis nach der Wahl über Wasser halten will. Dann so ihr Kalkül, kann sie den neuen Bahnchef mit einem CDU-Mann besetzen und muss keine Rücksicht mehr auf die SPD nehmen. So rettet die Politik manchmal doch Karrieren – wenn auch nur vorübergehend.

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