Frau Lüneburch und der BGH

Frau Lüneburch ist eine ganz Nette. Und eine Unerschrockene. Und sie heißt natürlich nicht so, aber sie braucht für diese Geschichte einen Namen. Wir haben bei ihr gewohnt, nette Pension. Ob sie denn WLAN hätte? „Ja“ strahlte sie. Login: Gast. Passwort: Lüneburch.

Oh mein Gott. Das kann nicht gehen, der Mac mag keine Umlaute bei Passwörtern und überhaupt, anderer Zeichensatz. Ganz abgesehen davon, daß sich die ISO27001-gestählte Seele schüttelt: Was für ein schlechtes Passwort. Ob sie das vielleicht ändern könnte? Frau Lüneburch strahlt immer noch. Klar könne sie das ändern. Das heißt, sie selbst könne das natürlich nicht. Das sei damals von diesem netten Jungen eingerichtet worden. Aus Hamburg. Ein Schüler, aber so ein schlauer, der habe das alles gemacht. Sohn einer Familie, die hier mal abgestiegen ist. Sie hat noch seine Telephonnummer, irgendwo. „Wo hab ich die denn nur? Ach Gottchen, ganz tüdelich wird man“.

Alles eine Sache des Willens

Aber ich bin der einzige Gast, der in der netten Pension wohnt und online sein will. Alle anderen sind den ganzen Tag auf der Piste, kein Wunder, es ist Skisaison und die Geschichte ist schon ein paar Monate her. Frau Lüneburch lebt außerhalb ihres natürlichen Habitats, wir sind in Oberbayern, aber das tut nichts zur Sache. Also kein Administratorpasswort für den WLAN-Router. Befragt, was der Router alles steuere, sagt sie, nur das Internet. Ob sie dem Hamburger Knaben damals irgendwas erläutern mußte? Ob sie mehrere Accounts hätte? Nein …

Also gut, wird schon schiefgehen. Brutalmethode. „Factory settings“, alles überbügeln, Standardpasswort. Ich richte acht Accounts ein. Acht Zimmer sind es. z1 bis z8. Und einen Knopf, mit dem man schöne neue Passwörter setzen kann, wenn ein Gast einen Account verwendet hat.

Herrjeh, wie kompliziert!

Och, sagt sie, och, „Login: Gast“ gefällt ihr besser. Hmm, sage ich, dann wissen Sie aber nicht, welcher Gast online ist. Das will sie auch nicht. „Das Internet kostet nichts. Damit tue ich nur was, damit sich meine Gäste wohlfühlen. Ich will damit nichts zu tun haben“. Nein, nein, „gast“ und „lüneburch“ muss es wieder sein. Von mir aus „lueneburch“. Ich schlage vor, wenigstens sowas wie „CeceCade“ zu nehmen. Kann man sich schön merken, ceterum censeo Carthaginem delendam (esse). immer die ersten zwei Buchstaben. Oder irgendwas anderes, was man sich halt merken kann und was ein Hack-Programm nicht nach 10 Sekunden raushat. Es wird dann doch „lueneburch“. Von mir aus. Was soll schon passieren. Wenigstens ein Administratorpasswort durfte ich setzen, das mir nicht so gegen die Berufsehre ging. Schön in einen Umschlag gepackt, und ab damit in den Tresor. Die Kombination weiss sie aus dem Kopf.

Happy End?

Wunderbar, ich bekam meine Mail, Frau Lüneburch hatte eine weitere Telephonnummer eines Experten, den sie doch nie anrufen würde. Und alles lief.

Nun hat der BGH entschieden: Ein WLAN-Betreiber haftet für seine Nutzer. Auch für seine unbefugten Nutzer. Also bei unbefugtem Unfug. Nicht so mit Haut und Haaren und Privatvermögen, wie es sich die Musikindustrie gewünscht hätte, aber er haftet. Schadensersatz muß er nicht leisten, aber eine Abmahnung muss er hinnehmen. Das klingt salomonisch. Die „Höchststrafe“ beträgt also 100 Euro. Ganz egal darf es dem Betreiber nicht sein. Aber viel passieren kann auch nicht.

Das klingt pragmatisch, wird das Problem aber nie lösen. Die kennen Frau Lüneburch nicht. Die kann ihr WLAN nur abschaffen, um es sicher zu machen. „Und überhaupt, meine Gäste tun so was nich“. Womit sie vermutlich auch wieder recht hat …

(Fortsetzung folgt)

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