Das war wohl keine gute Idee…

Das Internet vergisst bekanntlich nichts. Offenbar vergibt es auch nichts, wie das Beispiel von Stacy Snyder zeigt. Die 25jährige wollte Lehrerin werden und studierte deshalb an der Millersville University School of Education in Pennsylvania, allem Anschein nach mit großem Erfolg. Bis zu dem Tag, an dem sie sich auf einer Party fotografieren ließ mit einem Plastikbecher in der Hand und einem Piratenhut auf dem Kopf.

Das Foto stellte sie auf ihre Profilseite bei MySpace, und dort entdeckte es ein Professor, der das Bild überhaupt nicht lustig fand. Wenige Tage vor der Abschlussfeier wurde der jungen Dame das Lehrerdiplom verweigert. Ihr Verhalten sei „unprofessionell“ gewesen, weil sie damit Schüler indirekt zum Alkoholkonsum ermuntert habe. Stacy ging vor Gericht, weil sie im Vorgehen der Schule einen Verstoß gegen ihre im ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten garantierte Meinungsfreiheit eingeschränkt sah.  Ein Bundesrichter wies ihre Klage aber ab.

Der Fall, der 2008 verhandelt wurde, wird lang und breit zitiert in dem Buch „Delete: The Virtue of Forgetting in the Digital Age“ von Viktor Mayer-Schonberger, und er ist tatsächlich ein extremes Beispiel dafür, wie sich unbedachtes Online-Verhalten plötzlich rächen kann. Der Autor verknüpft die Schilderung mit allerlei zum Teil moralinsaures Gerede über die Notwendigkeit, unsere Kinder besser zu beaufsichtigen, respektive ihnen rechtzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet beizubringen. Als ob sich die Cyber-Kids von heute von uns alten Säcken noch etwas einreden ließen.

Interessanter wird es aber, wenn Mayer-Schonberger auf die informationelle Selbstbestimmung zu sprechen kommt und dabei auf die Forderung von Online-Bürgerrechtlern eingeht nach einem gesetzlich verbrieften Recht von Nutzern sozialer Netzwerke und anderer Online-Dienste, Informationen über sich löschen zu lassen. Einer Studie der University of California, Berkley, hat kürzlich ergeben, dass 88 Prozent der 18- bis 22jährigen in den USA ein solches Gesetz befürworten. 62 Prozent wollen die Betreiber solcher Websites zwingen, ihnen auf Wunsch Auskunft über alle persönlichen Informationen zu geben, die über sie gespeichert sind.

Ein anderer Vorschlag, auf den Mayer-Schonberger ausführlich eingeht, wäre es, persönlichen Informationen im Internet eine Art automatisches Verfalldatum mitzugeben. Nach einer bestimmten Zeit würden diese Daten einfach verschwinden. Darüber, wie lange eine solche Halbwertzeit denn sein soll und wie sie durchgesetzt werden könnte, sagt er nichts.

Es ist auch klar warum: Selbst wenn einzelne nationalen Gesetzgeber eine solche Forderung in geltendes Recht umsetzen würden, wäre damit wenig gewonnen, wenn der Betreiber des Netzwerks in einem anderen Land mit weniger strikten Gesetzen residiert – vor allem in den USA, wo bekanntlich ein etwas anderes Verständnis für Datenschutz herrscht als beispielsweise in der Alten Welt.

Erschwerend kommt hinzu, dass solche restriktiven Ansätze frontal mit einer Geisteshaltung kollidieren, die gerade unter den Anhängern und Betreibern von sozialen Netzwerken Mode ist, nämlich die Forderung nach totaler Transparenz. Mark Zuckermann, Gründer von Marktführer Facebook, verteidigt laufend und lautstark die jüngste Entscheidung, die Grundeinstellung („default status“) der Profile seiner Nutzer auf „public“ abzuändern (bislang musste man als User ausdrücklich zustimmen, wenn die Daten öffentlich gemacht werden sollten). In einem Interview mit dem Online-Nachrichtendienst „Techcrunch“ sagte Zuckermann, Facebook sei verpflichtet, die „aktuellen sozialen Normen“ zu reflektieren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ist Privatsphäre also ein Auslaufmodell? Werden wir uns mit der Zeit schon daran gewöhnen, nackt herumzulaufen wie der König im Märchen mit seinen neuen Kleidern? Oder lohnt es sich, für ein Recht auf den Schutz der eigenen digitalen Persönlichkeit zu kämpfen? Das ist eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss.

Gesamtgesellschaftlich ist sie aber von großer Tragweite. Schuld und Sühne sind nicht umsonst als Begriffspaar untrennbar miteinander verbunden. Mayer-Schomberg glaubt daran, dass Vergessen eine wichtige soziale Funktion hat. Sie gibt dem Einzelnen nämlich zumindest die faire Chance, sich zu bessern und die Umwelt davon überzeugen, dass man sich geändert hat. Systeme, die nichts vergessen lassen, erzeugen soziale Stigmata, die wir zeitlebens mit uns herumzutragen gezwungen sind. Das kann nicht einmal der größte Fan von Online-Transparenz ernsthaft wollen.

7 Antworten

  1. hieß der mann von facebook nicht zuckerBERG? 😉

    technisch wird es kompliziert daten ein verfallsdatum mitzugeben – gut, drm wäre eine möglichkeit, aber was ist z.b. mit einem screenshot oder dem altmodischem ausdruck eines fotos?

    ich halte es momentan so, dass ich wenig von dem was ich nicht vor allem und jeden öffentlich vertreten kann nicht im internet publiziere. bei allem anderen ist es okay für mich 😉
    ich denke das jeder das für sich selbst entscheiden muss (wobei das insebesondere bei kindern und jugendlichen oftmals problematisch ist – denn was ist wenn es für einen jetzt okay ist und in 10 jahren nicht mehr?).
    eine ultima ratio hat glaube ich noch keiner gefunden – ich denke man (und damit meine ich die gesellschaft) sollte alles ein wenig lockerer sehen.
    wieviele studenten trinken keinen alkohol? soll man alle anderen vom lehrberuf ausschließen?
    ein wenig gesunder menschenverstand wäre angebracht…

  2. Als alter Fan von Norman Mailer geht mir ZuckerMANN eben leichter über die Zunge als ZuckerBERG. Oder wie wär’s mit ZuckerZWERG?

  3. Tatsächlich arbeiten Forscher der Universität von Washington im US-Bundesstaat Seattle seit einiger Zeit an einem digitalen Radiergummi: Sie entwickeln eine Software mit dem Namen „Vanish“, übersetzt „verschwinden“. Das Programm soll Daten im Netz nach einiger Zeit automatisch löschen. Das Verfallsdatum bestimmt der Nutzer selbst.
    Auch in Frankreich haben sich Datenschützer zusammengetan, die das Recht auf das „digitale Vergessen“ politisch durchsetzen wollen. Zu den Verfechtern dieser Technologie gehört die französische Staatssekretärin für Planung und Entwicklung der digitalen Wirtschaft, Nathalie Kosciusko-Morizet.
    Der digitalen Sterbehilfe gehört – davon bin ich überzeugt – die Zukunft.

  4. Zuckermann mag ja noch angehen (auch Diabetiker neigen ja zum Vergessen). Wobei „Vergessen“ doch etwas völlig anderes ist als Inhalte zu löschen. Dieses Recht steht allein dem Urheber dieser Inhalte zu. Und noch etwas anderes ist das Recht auf den Schutz der digitalen Persönlichkeit. Darüber, und wie man dieses Recht auch wirksam durchsetzen kann, kann und muss man diskutieren – ob als Amerikaner oder Europäer. Den Kopf schütteln kann man übrigens über beide. Oder?

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