Aufnahmeprüfung bestanden: IT-Minister de Maizière

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich bisher in der Debatte um die Zukunft der digitalen Gesellschaft eher seltener zu Wort gemeldet. Schade, denn was er sagt, hat Hand und Fuß. Jedenfalls würde er mit seinen Aussagen in der heutigen Ausgabe der „FAZ am Sonntag“ glatt die Aufnahmeprüfung in die Gesellschaft der Freunde Czyslanskys bestehen.

Prüfungsfach1: Recht & Internet

Frage: Regulierung – ja oder nein?

Ein Teil  der Internetcommunity meint, dass das Internet so neu ist, dass ganz andere – am besten gar keine – Regeln gelten. Dem muss ich als IT-Minister klar widersprechen: Alle Gesetze, die wir als Staat schützen, gelten auch im Internet. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“

Note: 2 – zwischen Recht haben und Recht bekommen klaffen nicht nur im Internet bekanntlich Welten.

Prüfungsfach 2: Datensicherheit

Frage: Welche Rolle – wenn überhaupt – kann und darf der Staat spielen?

Wenn das Internet eine kritische Infrastruktur für das Zusammenleben unserer Gesellschaft ist, wie Strom, Wasser oder Straßen, dann gibt es eine Grundverantwortung des Staates für die Datensicherheit.“

Note: 1 – sein Parteifreund Helmut Kohl hat einst die Verantwortung für die Datenautobahn auf das Verkehrsministerium abgewälzt. Wer sagt, Politiker seien nicht lernfähig?

Prüfungsfach 3: Persönlichkeitsrecht

Frage: Brauchen wir neue Gesetze?

Es gibt eine Hemmschwelle in der persönlichen Begegnung, die im Internet gesenkt ist. Da kann der Staat nur teilweise gegensteuern.“

Note: 3 – kann sie nicht, sollte sie auch nicht.

Prüfungsfach 4: Google StreetView

Frage: Verbieten oder nicht?

Es geht nicht darum, Fassaden und Plätze zu schützen, sondern den Menschen und seine Persönlichkeit. Eine Fassade ist etwas Öffentliches, Plätze sind touristische Attraktionen. Das Urheberrecht kennt die sogenannte Straßenbildfreiheit seit mehr als 100 Jahren.“

Note: 1 – sonst müssen in Zukunft auf den Gemälden Canalettos womöglich einige Dogenpaläste in Venedig übermalt werden.

Prüfungsfach 5: Geodienste

Frage: Dürfen Firmen Bewegungsprofile von Kunden erstellen und auswerten?

Wer sich keine Gardinen kauft, der muss in Kauf nehmen, dass mehr in sein Zimmer geguckt wird. Wer mit Twitter seine stündlichen Bewegungen der Öffentlichkeit mitteilt, kann nicht erwarten, dass der Staat ihn vor der Erstellung von privaten Bewegungsprofilen schützt.“

Note: 3 – im Prinzip richtig, aber was ist mit denjenigen, die nicht stündlich Twittern?

Prüfungsfach 6: informationelle Selbstbestimmung

Frage: Brauchen wir den digitalen Radiergummi?

Vergessen zu können und zu dürfen ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Wir haben im Strafregister Löschungsfristen. Auskunftsansprüche gegenüber Unternehmen sind mir sehr wichtig. Und dann muss es auch den Anspruch geben, dass das, was es gibt, auch gelöscht wird, wenn man das will.“

Note: 2 – etwas konkreter, bitte!
Prüfungsfach 7: Kinderporno

Frage: Löschen statt Sperren?

„Weder das Löschen noch das Sperren ist Kriminalitätsbekämpfung. Ich arbeite deshalb an einem Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Dazu gehört es, die Täter aufzuspüren. Ich meine auch, dass wir andere Regeln haben müssen für die verdeckte Ermittlungen in die Szene hinein. Wenn man erst pornografisches Material abrufen oder zur Verfügung stellen muss, um in eine Szene hereinzukommen, stellt sich die Frage, ob wir das nicht für die ermittelnden Beamten straffrei stellen müssen.“

Note: 1 – die Erkenntnis kommt leider für den armen Jörg Tausch zu spät, aber wenigstens eine ordentliche Watschn für die Kabinettskollegin Zensurula.

Gesamtnote: 1,9 – Erfrischend andere Töne aus Berlin. Hoffentlich kann er sich auch bei seinen Politikerkollegen damit durchsetzen. Zweifel sind angebracht.

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