Das ist der Beweis!
Das ist der Beweis!

Es gibt unter den Freunden Czyslanskys viele kluge Köpfe, aber nur einen, der sich das sozusagen hat bescheinigen lassen, nämlich mein Freund Michael Kausch. Verzeihung: Doktor Michael Kausch, so viel Zeit muss sein.

Michael ist in Frankfurt zur Schule gegangen oder so ähnlich. Sie wissen ja: Horkheimer, Adorno, „Kritische Theorie“ und all so’n Gedöns. Dass er sich bis heute beharrlich weigert, diesen Titel auch im Alltag zu führen, ist für mich ein bleibendes Rätsel. Immerhin hat er dafür ordentlich schuften müssen, denn so einen Doktortitel kriegst du ja nicht nachgeschmissen.

Oder vielleicht doch? Jedenfalls ist die bunte Schar der Czyslansky-Jünger seit heute um einen zweiten Doktoranten reicher. Mich nämlich: Vor einer Stunde brachte mir der Briefträger meinen druckfrischen Ehrendokordiplom ins Haus, und ich schaue schon nach einer passenden Wand, um ihn aufzuhängen.

Im Gegensatz zu Michael hat sich meine Doktor-Arbeit in Grenzen gehalten. Genau gesagt habe ich nur ein Online-Formular ausgefüllt und eine Banküberweisung in Höhe von 49 Euro getätigt, die als Spende an die RV Church & Institute Inc. in Miami, Florida, ging. Aus Dankbarkeit für diese großzügige Geste hat mir der Senat der Kirche die Ehrendoktorwürde „Dr. h.c. of Ministry“ verliehen, die im Gegensatz zum einem „gekauften“ Titel in Deutschland sogar geführt werden darf. Das jedenfalls versichert mir der Vermittler, die Firma Ehrentitel24.com, in einer Hochglanzbroschüre, die sie freundlicherweise dem Diplom beigelegt haben und wo auf einem Foto zwei junge Doktorantinnen in sehr, sehr kurzen Hosen in einen Laptop schauen und dabei vor ekstatischer Verzückung kaum an sich halten können. So ein Doktortitel, das soll das Foto wohl suggerieren, hat eine geradezu aphrodisische Wirkung auf junge Frauen. (mik: stimmt das?)

Dass die Verleihung der Ehrendoktorwürde mit deutschen Recht und Gesetz im Einklang ist, versichern mir die Broschürenschreiber nachdrücklich. „In Deutschland ist es folgendermaßen geregelt“, schreiben sie: „Die kirchlichen Ehrendoktortitel dürfen Sie auch in Deutschland führen. Ausschlaggebend hierfür ist laut Kultusministerium, dass die ausländische verleihende Stelle im Ursprungsland zur Vergabe der Titel berechtigt ist.“ Die RV Church sei eine registrierte „Non-Profit-Organisation, deren Zweck die Führung einer kirchlichen Glaubensgemeinschaft ist“.

Nicht, dass ich selbst daran glauben muss, was die behaupten, das beeilen sich die Broschürenschreiber hinterher zu schieben: „Durch die einmalige Spende sind keine Verpflichtungen o.ä. entstanden. Sie sind kein Mitglied der Kirche geworden, sondern haben die Arbeit der Kirche … unterstützt.“ Das sei so, wie wenn ich in eine fremde Kirche gehe und dort bei der Kollekte Kleingeld in den Klingelbeutel werfe. Nur dass mir der Pfarrer beim Hinausgehen nicht nur zum Dank die Hand schüttelt, sondern mir noch gleich einen Doktortitel überreicht.

Ich habe lange gezögert, ob ich nicht gleich aufs Ganze und den – ebenfalls von der RV Chruch angebotenen – Professorentitel nehmen soll. Der hätte nämlich nur 79 Euro gekostet. Für 99 Euro hätte es sogar den Kombi-Pack gegeben, also Doktor und Professor in einem. Aber ich habe mir gedacht: Ich lebe in Österreich, und dort spricht die Klofrau jeden, der reinkommt, mit „Herr Professor“ an, also wozu noch Geld ausgeben? Wenn es im Angebot einen Titel als „Geheimer Hofrat“ gegeben hätte. wäre ich vielleicht schwach geworden.

Aber so bleibe ich bescheiden und nenne mich ab sofort nur „Dr. h.c. Tim Cole of Ministry (RV / USA). So sieht es die mitgelieferte Vorlage von Ehrentitel24 vor. Und es gibt sogar einen Link zu Vistaprint, wo man sich gleich die ersten Visitenkarten drucken lassen kann, sogar kostenlos!

Tja, lieber Michael, so einfach geht das mit dem Doktor. Aber du kannst immer noch eins draufsetzen. Kostet nur 79 Euro, dann darfst du dich „Professor Kausch“ nennen. Oder darfst du das als Lehrbeauftrager in Würzburg vielleicht ohnehin schon? Na, aber da musst du ja richtig für malochen, armer Kerl!

10 Antworten

  1. Interessanter Artikel, hast Du das auch im Personalausweis eintragen lassen?
    Im Web kursiert Etliches, was diesen Titel als berechtigt sieht und somit auch eingetragen werden kann.
    Und…
    Welche „Fachrichtungen“ standen denn so zur Auswahl, kannst Du Dich noch erinnern?
    LG Sabine

  2. Es ist doch ein EHREN-Titel, und wenn denn diese Kirche Dich doch wegen Deiner Spende auf diese Weise EHRT, so ist das doch nicht frech….
    Mich interessiert das jetzt wirklich.
    Wenn ich so einen Titel erwerben würde, stünde ich definitiv auch in meiner offiziellen Vita zur Nennung der Tatsache, dass ich durch Spende dazugekommen bin.
    Ich halte es aber eher bedenklich in der Aussenwirkung, mich z.B. auf Visitenkarten mit dem Dr.-Titel zu schmücken, aber dann am Flugterminal, im Impressum einer noch zu erstellenden Webseite und sonstigen RGen etc und spätestens bei Personalausweis auffliege.
    ****************
    Also konkret, ist der Titel aufgrund der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland GmbH eintragbar ?

  3. Im Selbstversuch habe ich von der RV/USA einen Doktor h.c. of Ministry durch eine Spende erhalten.
    Bei einer Nachfrage bei meiner Gemeindeverwaltung (Urkunde wurde vorgelegt), wurde mir mitgeteilt, dass der Dr.h.c. eingetragen werden könnte. Allerdings habe ich das nicht getan.
    Auch wenn eine Stadt oder Gemeindeverwaltung irrtümlich einen Eintrag im Personalausweis vornimmt, ist das öffentliche und private führen in Deutschland verboten. Gerade der Eintrag im Perso. beweist das aktive führen, und man macht sich strafbar. Sollte die US- Kirche das Promotionsrecht haben, so wäre auch in Deutschland das führen des Titels erlaubt. Auskunft hierüber gibt die Webseite anabin.de.

  4. @Mike: wieso sollte die US-Kirche denn kein Promotionsrecht haben?

    Um Mißverständnissen entgegen zu wirken sollte klar sein, dass es sich nicht um einen Doktortitel durch Schreiben einer Doktorarbeit handelt, sondern ein ehrenhalber verliehener Doktortitel ist. Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet ‚ehrenhalber‘.

    Verschiedene Kirchen und Institutionen in den USA sind berechtigt diese Titel zu verleihen, die tatsächlich in Deutschland anerkannt sind. Und genau deshalb darf dieser Titel auch ganz ungeniert geführt werden. Das ist nichts verbotenes oder strafbares. Wer mal genau im Internet recherchiert wird feststellen, dass das alles im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands abläuft.

    Allerdings ist die Eintragung in den Personalausweis von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt Bundesländer, die grundsätzlich keine ausländischen Titel in Ausweise eintragen. Auch diese Aussage ist im Internet zu finden.

    Ob man allerdings wirklich ein schlechtes Gewissen haben muss, dass dieser Titel aufgrund einer „Spende“ verliehen wurde, ganz gleich wie groß oder hoch diese war, muss doch jeder mit sich selbst ausmachen, oder?!

    Gruß an alle
    Stefan
    (auch ein Dr. h.c. of Ministry)
    🙂

  5. Führen eines ausländischen Ehrengrad: Nach Abs. 2 darf man einen ausländischen Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, ohne vorherige Genehmigung führen.

    im Original der Kultusministerkonferenz steht aber noch folgender Zusatz:
    Die auch zur Vergabe des entsprechenden (materiellen) Leistungsgrad befugt sind.

    Was heißt das?
    Die Stelle muss eine Institution sein, die Promotionsrecht besitzt.
    Nun das haben die Glaubensgemeinschaften der U.S.A. 100%ig alle nicht.
    Ob nun Spende oder durch Leistung ausgestellte Doktorentitel solcher Kirchen, sind hier in Deutschland nicht führbar. Ausländische Prof. h.c. Titel sowieso nicht. Siehe Kultusmi. Thüringen. Gilt in der gesamten BRD. Wenn Sie trotz allem nicht darauf verzichten wollen, so machen Sie unter Ihren Namen der Visitenkarte u.d.g. den Hinweis:

    Klaus Mustermann
    ———————-
    I received the following honors:
    Honorary Doctorate by the ecclesiastical institution RV/USA
    Dr. h.c. Klaus Mustermann

    Somit führen Sie nicht den Titel. Wenn Sie jemand mit Herr Doktor anspricht, so können Sie es dulden. Duldung ist keine Führung und somit auch nicht strafbar.
    Es kann Ihnen ja auch keiner verbieten darauf hinzuweisen, das Sie vom Sportverein frohes kneten eine Ehrenurkunde erhalten haben.

    gez.: Mike (In d. Rechtspflege i.R.)

  6. Zu der Titelverleihung sind in den USA nur Kirchen befugt, die!!! ausschließlich!!! von Spenden leben, sprich keine Kirchensteuer kassieren.
    Ausserdem muss z. Bsp. auf Visitenkarten die
    Herkunft angegeben werden.
    LG JH

  7. 2 Jahre in Bolivien wohnen dann nach Deutschland zurück und sie dürfen den Titel überall führen.

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