Der Begriff „Komponist“ ist sehr weit gespannt. Wovon leben klassische Komponisten? Urheberrecht hin oder her, die können von der Musik ohnehin nur leben, indem sie wohlbestallte Professoren an Musikhochschulen sind oder Virtuosen oder beides. Dann gibt es die modernen Komponisten, die man auch nicht direkt der Pop- oder Rockmusik zuordnen würde. Manche sind nur Spezialisten bekannt, dabei kennt jeder ihre Melodien. John Barry zum Beispiel, der am 30. Januar 2011 gestorben ist. Von ihm stammt das Thema zu „James Bond“, aber nicht nur das: Mehr als die Hälfte, nämlich zwölf der ersten 22 Bond-Filme nennen ihn bei den Komponisten der jeweiligen Titelmelodie. „A ViewTo A Kill“ zum Beispiel, gespielt von Duran Duran. „The Living Daylights“, aufgeführt von a-Ha. Ähnlich erfolgreich und vielleicht noch bekannter sind Filmkomponisten wie Ennio Morricone (“Once Upon a Time in the West” (Spiel mir das Lied vom Tod), “Once Upon A Time In America”), Vangelis Papathanassiou (Bladerunner, 1492 – Conquest of Paradise), Henry Mancini (Breakfast at Tiffany’s, The Pink Panther), Harald Faltermayer (Beverley Hills Cop, Feuer und Eis), die Liste ist nicht vollständig. Alle hatten auch schon mal ein Stück, das es in die Charts geschafft hat, aber das beschreibt die Kraft ihrer Werke nur unvollständig – ein Großteil der Klassiker der letzten hundert Jahre stammt aus ihrer Feder, wobei das Werk meist bekannter ist als der Schöpfer.
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Kommentare
Tobias B. on Dicke Eier… die wollte ich doch immer schon
Alexander Broy on #Ichkaufdasnicht vs. #ischmöschtedasnischt
Ein Besuch bei Michail Czyslansky auf der High End 2013 | czyslansky on High End 2013 – wo gehörnte Ehemänner in die Röhre hören. Hörbilder.
Lutz Prauser on Dicke Eier… die wollte ich doch immer schon
Michael Kausch on Dicke Eier… die wollte ich doch immer schon
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Freunde Czyslanskys
Kurioses
Wir haben erfahren, daß das Kopieren von Musik nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Nur das Aufführen von Musik löst Tantiemen aus. Was nicht heißt, daß das, was Musikproduzenten zum Teil mit erheblichem Einsatz herstellen, einfach von jedem kopiert werden darf. Wer nicht polemisch oder verblendet ist, kann durchaus einsehen, daß Verwertungsrechte bei Großprojekten hilfreich sind. „Thriller“ von Michael Jackson war nicht nur bahnbrechend, sondern auch irrsinnig teuer und musste seine Kosten erst wieder einspielen. Was auch gelungen ist, aber gleichzeitig mussten auch Kosten für viele andere Stücke wieder hereingeholt werden, und da waren sicher auch einige dabei, die sich als Flops herausstellten. Ohne Verwertungsrechte und ohne das Leistungsschutzrecht der Produzenten und Interpreten wäre es vermutlich in weitaus selteneren Fällen zu teuren Studioproduktionen gekommen. Wir erinnern uns: Die meisten an einer Produktion beteiligten Menschen werden für ihre Leistung direkt bezahlt, haben dann allerdings keine Rechte an dem Werk. Der Produzent bringt diese Vorleistungen nicht, weil er so gerne Musik hört oder es so cool findet, ein paar Tage mit der Band im Studio abzuhängen. Er macht das vermutlich durchaus davon abhängig, ob er eine Chance sieht, sein Geld zu vermehren oder zumindest wieder hereinzubekommen.
Das Internet ist zunächst ein Medium, das es erlaubt, Inhalte sehr schnell einem großen Empfängerkreis zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen die Inhalte nicht mehr kompliziert aufbereitet werden wie früher. Das kann per se nicht „böse“ sein.
Immer wieder hört man von Politikern den Satz, daß, wer den ganzen Tag hart arbeitet, davon auch leben können muß. Das ist natürlich reinster unreflektierter Populismus aus der Mindestlohnecke. Einen größeren Unsinn hat man selten gehört, denn es gilt immer noch die Regel von Angebot und Nachfrage. Wer den ganzen Tag Gewichte stemmt, wird schwerlich dafür Geld fordern können, wenn er es nicht gerade zum Mister Universum oder zum Türsteher oder Geldeintreiber bringt. Unternehmer und Selbständige wissen auch genau, wovon ich rede: Man gründet irgendetwas, arbeitet hart und dann(!) zittert man, ob auch alles so kommt wie geplant. Und auch in der Kunst ist es nicht anders: Wer sich den ganzen Tag Bücher ausdenkt, Melodien oder Bilder, wird auch einen Abnehmer brauchen, der bereit ist, ihn dafür zu bezahlen.
Geistiges Eigentum existiere nicht, liest man immer wieder, weil es das nicht geben kann. Eigentum ist nämlich definiert als rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu einer natürlichen oder juristischen Person. Wichtig dabei ist die nahezu beliebige Verfügungsgewalt des Eigentümers, nur beschränkt durch eigene Gesetze.
Die aktuelle Diskussion um den ganzen Themenkreis Geistiges Eigentum, Kunst und gerechte Entlohnung, Freiheit oder Kopierschutz, Gerechtigkeit für alle etc. etc. führt natürlich zu nichts. Es ist größtenteils eine Diskussion zwischen Verlierern. Die einen sind notorisch unterbezahlt und glauben, einen Schuldigen gefunden zu haben, die anderen mischen sich ein, weil es ihnen ihr Verleger nahegelegt hat, wieder andere sind die Heringe aus dem Schwarm, die gefressen wurden und die daher auf einmal das ganze Schwarmsystem in Frage stellen – oder eben die Haie, die sich gelegentlich einen Hering abgreifen.