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Wenn’s wirr wird: Das Leistungsschutzrecht kommt…

Googlen Sie doch, was Sie wollen. Zum Beispiel: Leistungssschutzrecht…

Stellen Sie sich vor, Sie sind fremd in einer Stadt, dort aber für drei Tage auf Geschäftsreise. Am Anreiseabend haben Sie noch etwas Zeit und Hunger. Sie fragen Ihren Concierge im Hotel, wo denn in der Nähe ein gutes Restaurant sei.
Der Concierge empfiehlt Ihnen drei, vier Restaurants in unmittelbarer Nähe. Nachdem Sie ihm gesagt haben, dass Sie besonders gern mediterrane oder auch kreolische Küche mögen, hat er in kurzer Zeit ein paar hilfreiche Tipps parat. Ja, er weiß sogar von ein paar besonders schmackhaften Gerichten auf der Speisekarte. Als sie ihn fragen, wo man danach noch in netter Atmosphäre einen Absacker zu sich nehmen kann, empfiehlt er Ihnen auch noch ein paar Bars in der Nachbarschaft. Weiterlesen

Mythos #10: Wenigstens hilft das Leistungsschutzrecht den Verlagen

Dass das Leistungsschutzrecht in der vorliegenden Form weder gerechtfertigt noch unschädlich ist, wissen wir inzwischen. Nicht nur Bürgerrechtler, Piraten, Juristen und andere Internetaktivisten warnen vor den äußerst unschönen Nebenwirkungen eines solchen Gesetzes, das, sollte es denn kommen, das Internet verändern würde. Darüber kann auch die Beschränkung der Schutzgelderpressung auf “gewerbliche Nutzung” auch nicht hinwegtäuschen. So wie es im Entwurf steht, ist man bereits gewerblich, wenn man einen Sponsorenlink auf der Seite hat oder Flattr einbindet. Oder wenn man sich auf einem Feld äußert, auf dem man selbst tätig ist, sei es als Geschäftsmann, als Journalist, als Sachverständiger. Sicher ist also nur der, dem man ansieht, daß er unprofessionell seinen Senf zugibt und kaum Leser hat.

Wechseln wir vielleicht dennoch den Blickwinkel. Nehmen wir an, wir sind die Verleger. Das Leistungsschutzrecht kommt. Wir trinken Champagner. Den ganzen Abend über. Am nächsten Morgen – wir sind noch verkatert – kommt unser SEO Manager zu uns ins Büro. Das ist der Mann, der dafür zuständig ist, daß unsere Seiten im Internet gefunden werden. Nachdem sich Google mit uns noch nicht über einen Einkaufspreis geeinigt hat, mußten sie uns wohl aus dem Newsangebot nehmen. So war das nicht geplant. Zwanzig Minuten später kommt der Mitarbeiter, der die Werbung auf unseren Onlineseiten koordiniert. Er sieht beunruhigt aus – die neuen IVW-Zahlen sind katastrophal (IVW=”Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern”).

Nach einer Stunde steht der Finanzchef bei uns auf der Matte. Weiterlesen

Mythos #9: Das Leistungsschutzrecht verhilft den Verlagen zu ihrem gerechten Anteil am Kuchen

 

Es gibt einen Kuchen, jemand hat ihn gebacken, und nun will jemand anderes davon ein Stück haben, ein möglichst großes natürlich. Und ganz im Gegensatz zur Diskussion um geistiges Eigentum geht es hier um ganz konkrete Dinge. Kuchenstücke eben. Anteile an Geld.

Presse sieht heute so aus: Eine Zeitung bezahlt einen Reporter für die Beschaffung von Inhalten, oder, noch typischer, sie bezahlt einen Dienst mit der Lieferung von Texten, die mehr oder weniger bearbeitet ihren Weg in die Druck- und Online-Ausgaben finden.

Die Online-Ausgaben wiederum werden von Softwarerobotern durchforstet und ihrerseits von sogenannten Newsaggregatoren wie beispielsweise Google dem Publikum zur Verfügung gestellt. Alles sauber mit Quellenangabe – es soll nicht der Eindruck erweckt werden, Google würde die Texte erstellen.

Bis jetzt ist alles prima. Weiterlesen

Mythos #6: Ohne Verwertungsrechte sähe die Musik heute ärmer aus

Wir haben erfahren, daß das Kopieren von Musik nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Nur das Aufführen von Musik löst Tantiemen aus. Was nicht heißt, daß das, was Musikproduzenten zum Teil mit erheblichem Einsatz herstellen, einfach von jedem kopiert werden darf. Wer nicht polemisch oder verblendet ist, kann durchaus einsehen, daß Verwertungsrechte bei Großprojekten hilfreich sind. „Thriller“ von Michael Jackson war nicht nur bahnbrechend, sondern auch irrsinnig teuer und musste seine Kosten erst wieder einspielen. Was auch gelungen ist, aber gleichzeitig mussten auch Kosten für viele andere Stücke wieder hereingeholt werden, und da waren sicher auch einige dabei, die sich als Flops herausstellten. Ohne Verwertungsrechte und ohne das Leistungsschutzrecht der Produzenten und Interpreten wäre es vermutlich in weitaus selteneren Fällen zu teuren Studioproduktionen gekommen. Wir erinnern uns: Die meisten an einer Produktion beteiligten Menschen werden für ihre Leistung direkt bezahlt, haben dann allerdings keine Rechte an dem Werk. Der Produzent bringt diese Vorleistungen nicht, weil er so gerne Musik hört oder es so cool findet, ein paar Tage mit der Band im Studio abzuhängen. Er macht das vermutlich durchaus davon abhängig, ob er eine Chance sieht, sein Geld zu vermehren oder zumindest wieder hereinzubekommen.

Andererseits verhindern Verwertungsrechte auch viel Musik. Weiterlesen