Stellen Sie sich vor, Sie sind fremd in einer Stadt, dort aber für drei Tage auf Geschäftsreise. Am Anreiseabend haben Sie noch etwas Zeit und Hunger. Sie fragen Ihren Concierge im Hotel, wo denn in der Nähe ein gutes Restaurant sei.
Der Concierge empfiehlt Ihnen drei, vier Restaurants in unmittelbarer Nähe. Nachdem Sie ihm gesagt haben, dass Sie besonders gern mediterrane oder auch kreolische Küche mögen, hat er in kurzer Zeit ein paar hilfreiche Tipps parat. Ja, er weiß sogar von ein paar besonders schmackhaften Gerichten auf der Speisekarte. Als sie ihn fragen, wo man danach noch in netter Atmosphäre einen Absacker zu sich nehmen kann, empfiehlt er Ihnen auch noch ein paar Bars in der Nachbarschaft. Weiterlesen
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SvB on #Ichkaufdasnicht vs. #ischmöschtedasnischt
Sebastian Grünstein on Ein Besuch bei Michail Czyslansky auf der High End 2013
Tobias B. on Dicke Eier… die wollte ich doch immer schon
Alexander Broy on #Ichkaufdasnicht vs. #ischmöschtedasnischt
Ein Besuch bei Michail Czyslansky auf der High End 2013 | czyslansky on High End 2013 – wo gehörnte Ehemänner in die Röhre hören. Hörbilder.
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Kurioses

Dass das Leistungsschutzrecht in der vorliegenden Form weder gerechtfertigt noch unschädlich ist, wissen wir inzwischen. Nicht nur Bürgerrechtler, Piraten, Juristen und andere Internetaktivisten warnen vor den äußerst unschönen Nebenwirkungen eines solchen Gesetzes, das, sollte es denn kommen, das Internet verändern würde. Darüber kann auch die Beschränkung der Schutzgelderpressung auf “gewerbliche Nutzung” auch nicht hinwegtäuschen. So wie es im Entwurf steht, ist man bereits gewerblich, wenn man einen Sponsorenlink auf der Seite hat oder Flattr einbindet. Oder wenn man sich auf einem Feld äußert, auf dem man selbst tätig ist, sei es als Geschäftsmann, als Journalist, als Sachverständiger. Sicher ist also nur der, dem man ansieht, daß er unprofessionell seinen Senf zugibt und kaum Leser hat.
Wir haben erfahren, daß das Kopieren von Musik nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Nur das Aufführen von Musik löst Tantiemen aus. Was nicht heißt, daß das, was Musikproduzenten zum Teil mit erheblichem Einsatz herstellen, einfach von jedem kopiert werden darf. Wer nicht polemisch oder verblendet ist, kann durchaus einsehen, daß Verwertungsrechte bei Großprojekten hilfreich sind. „Thriller“ von Michael Jackson war nicht nur bahnbrechend, sondern auch irrsinnig teuer und musste seine Kosten erst wieder einspielen. Was auch gelungen ist, aber gleichzeitig mussten auch Kosten für viele andere Stücke wieder hereingeholt werden, und da waren sicher auch einige dabei, die sich als Flops herausstellten. Ohne Verwertungsrechte und ohne das Leistungsschutzrecht der Produzenten und Interpreten wäre es vermutlich in weitaus selteneren Fällen zu teuren Studioproduktionen gekommen. Wir erinnern uns: Die meisten an einer Produktion beteiligten Menschen werden für ihre Leistung direkt bezahlt, haben dann allerdings keine Rechte an dem Werk. Der Produzent bringt diese Vorleistungen nicht, weil er so gerne Musik hört oder es so cool findet, ein paar Tage mit der Band im Studio abzuhängen. Er macht das vermutlich durchaus davon abhängig, ob er eine Chance sieht, sein Geld zu vermehren oder zumindest wieder hereinzubekommen.